Beendigung des Qualitätsprogramms

Qualitätsprogramm "Ausgezeichnete Patientenversorgung"

Die im Jahr 2008 gegründete Dachmarke „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ wurde zum 31.12.2011 eingestellt.

Aus verschiedenen Gründen hat der Gesamtvorstand beschlossen , das Gütesiegel sowie die weiteren Kommunikationsmittel des Qualitätsprogramms nicht weiterzuführen. An vorderster Stelle standen dabei folgende Aspekte:

  • Gleichbehandlung innerhalb der Ärzteschaft: In der Vergangenheit konnten Qualitätsmaßnahmen für unterschiedliche Fachgruppen mit den Krankenkassen verhandelt werden. Zuletzt gab es 18 Qualitätsmaßnahmen für über 20 Fachgruppen. Jedoch konnten einige Fachgruppen auf Grund fehlender Verträge nicht teilnehmen und hatten somit keinen Zugang zum Gütesiegel.
  • Ein weiteres Argument, das zur Beendigung der Marke geführt hat, ist unser Qualitätsgedanke, der besagt, dass alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bayern eine ausgezeichnete Versorgung leisten. Das Gütesiegel wurde für definierte Leistungen vergeben und nicht allgemein für „gute“ Qualität. Jedoch können nicht alle Leistungen, die ärztliche Qualität ausmachen, zum Gegenstand von Qualitätsmaßnahmen gemacht werden, so beispielsweise das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch.
  • Falsche Signale in Richtung Gesundheitspolitik: Bereits in der aktuellen Situation wurde uns von Ärzten zurückgespiegelt, dass sie kein Praxismarketing in Form eines Siegels oder Zertifikats benötigen, da es in Richtung der Gesundheitspolitiker falsche Signale setzt, denn: die Ärzte haben heute nicht zu wenige Patienten, sodass ein aktives Werben erforderlich wäre. Aufgrund der steigenden Morbidität in der Bevölkerung haben Ärzte schon heute häufig mehr Patienten, als sie behandeln können und wollten und bekommen die Behandlung dieser Patienten oftmals schon nicht angemessen vergütet.


Was bedeutet die Beendigung der Marke „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ für die teilnehmenden Ärzte?

Die laufenden Versorgungsverträge, die bisher unter dem Dach der Marke zusammengefasst waren, werden wie mit den Vertragspartnern vereinbart fortgeführt. Sofern die Verträge - ehemals so genannte „Qualitätsmaßnahmen“- mit einer gesonderten Honorierung verbunden waren, erhalten Sie als Teilnehmer diese auch weiterhin. Die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsvertrags bleiben unverändert für Sie bestehen.

Dagegen entfällt die bisherige Nutzung des Gütesiegels, das unter anderem im Arztprofil der KVB Arztsuche abgebildet wurde. Die in der Vergangenheit ausgestellten Zertifikate entfallen nach Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit. Bei den so genannten „Freiwilligen Zertifizierungen“, also Qualitätsmaßnahmen ohne Vergütungsrelevanz, werden die bisherigen Zertifikate durch angepasste KVB Zertifikate ersetzt.

Lesen Sie auch das offizielle Rundschreiben des Vorstandes


Zuletzt geändert am 22.11.2011 17:00 Uhr | Impressum der KVB

Vertragsteilnehmer

Ärztinnen und Ärzte, die an den Qualitätsmaßnahmen teilnehmen, die bisher unter dem Dach der "Ausgezeichneten Patientenversorgung" liefen, finden Sie weiterhin über die KVB Arztsuche (Erweiterte Suche - Weitere Optionen - Genehmigungen - FZ... und ZsV...).

Für zwei der Verträge finden Sie hier exemplarisch die Suchergebnisse (Stand: 10.06.2012):

Zusatzvereinbarung Darmkrebsprävention

Zusatzvereinbarung E-Dokumentation des Ultraschalls in der Schwangerschaftsvorsorge

Mehr zu den Zusatzvereinbarungen und Freiwilligen Zertifizierungen finden Sie in der Praxis-Rubrik auf der KVB-Website.