
Neben objektiven Messkriterien der Ergebnisqualität, wie zum Beispiel die Verbesserung der Sehstärke nach einer Augenoperation, ist letztlich der Patient derjenige, der mit dem Behandlungsergebnis und mit dem gesamten Ablauf in der Praxis zufrieden sein sollte.
Die Gesamtbewertung des ambulanten Eingriffs erhielt eine Note von 1,4.
(Skala 1 - sehr gut bis 5 - sehr schlecht)
Die Ergebnisse zu den einzelnen Fragen und weitere Informationen zu ambulanten Operationen finden Sie unten in der Patientenbroschüre.
Die Evaluation der erhobenen Daten aus Quartal drei und vier 2008 wurde durch die Ludwig-Maximilians-Universität München (Dipl-Vw. Helmut Farbmacher und Prof. Dr. Joachim Winter, MC Health Projekt, Seminar für empirische Wirtschaftsforschung) und die ärztlichen Fachexperten Dr. Neumann (Orthopäde), Dr. Goertzen (Facharzt für Hals-Nasen-Ohren Heilkunde), Dr. Schwiersch (Gynäkologe), Dr. Bäcker (Orthopäde) durchgeführt.
Die Patientenbroschüre „Ambulant oder stationär - entscheiden Sie selbst! Wesentliches und Wissenswertes zu ambulanten Operationen“ liegt in den Wartezimmern der Ärzte aus und informiert Sie über die Vorteile einer ambulanten Operation.
Den kompletten Evaluationsbericht „Qualitätsmaßnahme Ambulante Operationen - Ergebnisse zur Patientenzufriedenheit und zum postoperativen Patientenverlauf bei ambulanten Operationen“ finden Sie hier.
Das Gutachten der Unternehmensberatung Oberender & Partner in Kooperation mit dem Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V., 2010 "Ökonomische Betrachtung des ambulanten Operierens" stellen wir Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung.
Zuletzt geändert am 19.07.2010 14:10 Uhr
In einem Schreiben der AOK vom 17.06.2010 wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Medizinische Gutachter des MDK Bayern sowie beratende Ärzte der AOK Bayern einzelne Passagen innerhalb der Broschüre als irreführend betrachten. Es sei nicht korrekt, dass der Wunsch des Versicherten eine entscheidende Rolle bei der Abgrenzung ambulant-stationär spiele. Außerdem komme es allein auf die medizinische Notwendigkeit an, ob eine akutstationäre Krankenhausbehandlung notwendig oder ambulante Operation ausreichend sei.
Mit dem folgenden Schreiben reagieren wir auf diese Anmerkungen und hoffen, dass wir somit eventuelle Mißverständnisse aufklären und unsere Intention - nämlich die Stärkung des Patientenrechts zur Entscheidung bei alternativ zur Verfügung stehenden Behandlungswegen - deutlich machen können.
Lesen Sie den Originalartikel und die ausführlichen Beschreibungen der Irrtümer.

Gerne vermitteln wir Ihnen die teilnehmenden Ärzte auch telefonisch.
Hotline: 01805 / 209620*
*14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.