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Die so genannte Tonsillotomie, also die Verkleinerung der Gaumenmandeln bei Kindern bis maximal sechs Jahren, ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Operation wird aktuell nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten, das bedeutet, die Eltern betroffener Kinder müssen die Kosten für den Eingriff selbst tragen. Deshalb wurde in der Vergangenheit entweder auf die für die Gesundheit des Kindes sinnvolle Tonsillotomie verzichtet oder in einigen Fällen auch notgedrungen eine komplette Mandelentfernung vorgenommen – da diese Operation wiederum im Leistungskatalog der GKV enthalten ist.

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Zuletzt geändert am 07.09.2009 9:30 Uhr